UBL-Antrag zur Erarbeitung eines zukunftsorientierten Bodenmarktmodells abgelehnt
29.03.2017
In der März-Sitzung des Gemeinderates wurde mit den Stimmen von Freien Wählern (FW) und CSU ein Antrag der UBL-Fraktion zur Erarbeitung einer Marschroute für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Bodenpolitik mehrheitlich klar abgelehnt. Es gibt kein neues Konzept für ein Einheimischenmodell! Dies ist umso erstaunlicher, als dass sich alle Gruppierungen stets für eine Steuerung der baulichen Entwicklung und für ein moderner gestaltetes Bodenmarktmodell ausgesprochen haben. Auf der Strecke bleiben die Interessen junger Familien und von Senioren, die gerne in Königsdorf bleiben wollen.
Nachfolgend der abgestimmte Antrag im Original-Wortlaut:
„Dorfentwicklung nachhaltig gestalten durch Bewahrung des ländlich-geprägten Charakters sowie Erhalt und mittelfristige Sicherstellung der kommunalen Infrastruktur und Gestaltung einer massvollen Ortsentwicklung durch eine aktive Bodenpolitik
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das bestehende Einheimischenmodell aus dem Jahr 2009 durch ein „Konzept zur nachhaltigen Steuerung der Bodennutzung durch die Gemeinde Königsdorf“ zu ersetzen und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Bodenmarktmodells mit einem Schwerpunkt auf die Vergabe von Bauland an Einheimische bevorzugt im Erbbaurecht.
Zentrale Anliegen sind:
1. Gestaltung einer massvollen Ortsentwicklung
2. mittelfristige Sicherstellung der kommunalen und sozialen Infrastruktur
3. Bewahrung des ländlich-geprägten Charakters
4. Überarbeitung des Einheimischenmodells (Richtlinien zum Ankauf und zur Vergabe), vorzugsweise im Erbbaurecht
5. Stärkung des kommunalen und sozialen Wohnungsbaus (altersgerecht und bezahlbar)
Der Vorschlag der Verwaltung soll in den Ausschüssen vorberaten und dem Gemeinderat bald, spätestens zum Ende des Jahres 2017 vorgelegt werden.
Im Rahmen der Bauleitplanung stehen der Gemeinde ausreichende Instrumente zur Verfügung, im Sinne einer nachhaltigen Steuerung der Bodennutzung, Baulandausweisungen und Aufwertungen im Baurecht zu steuern. Jede Baulanderweiterung zieht zwangsläufig durch das Bevölkerungswachstum hohe Folgekosten für die rechtlich bindende Aufrechterhaltung und Erweiterung der kommunalen und sozialen Infrastruktur nach sich. Diese Kosten können nicht ausschließlich durch die Allgemeinheit getragen werden.“