Antrag der UBL auf Erarbeitung einer neuen Garagen- und Stellplatzsatzung
02.01.2017
In der November-Sitzung des Gemeinderates haben die Gemeinderäte der UBL einen Antrag auf Erstellung einer neuen PKW-Stellplatzsatzung im Rahmen neu entstehender Wohnbebauung eingebracht. Über diesen Antrag wird vermutlich Anfang 2017 im Gremium beraten und entschieden werden.
Nachfolgend der Antragstext im Original-Wortlaut:
„Die unterzeichnenden Gemeinderäte der Unabhängigen Bürgerliste (UBL) stellen hiermit einen Antrag auf Erarbeitung und Beschluss einer neuen Stellplatz-Satzung für die Gemeinde Königsdorf durch die Gemeindeverwaltung bzw. den Gemeinderat.
Zur Anwendung kommen soll hierbei für Wohngebäude ein flächenabhängiges Modell zur Ermittlung der Anzahl nachzuweisender PKW-Stellplätze pro neu entstehender Wohneinheit, z.B. nach folgendem Schema:
Je Wohneinheit bis einschl. 120 m2: 2 Stellplätze
Je Wohneinheit über 120 m2: 3 Stellplätze
Außerdem sollen bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten 25% des ermittelten Stellplatzbedarfes zusätzlich für Besucher nachgewiesen werden müssen.
Begründung:
Sowohl die Anzahl an PKW als auch das allgemeine Verkehrsaufkommen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Aktuelle demographische Statistiken und Prognosen lassen auch für die Zukunft einen deutlichen Zuzug und damit auch ein weiter ansteigendes Verkehrsaufkommen im Großraum München und in angrenzenden Gebieten erwarten. Auch die Bautätigkeit wird aus diesem Grund weiter ansteigen, was neben der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich auch zu einer weiteren innerörtliche Nachverdichtung führen wird, wobei die Stellplatz-Problematik in diesem Fall in der Regel besonders augenscheinlich wird. Im Gemeindegebiet Königsdorf zeigt sich jetzt bereits immer wieder die Problematik von unzureichend vorhandenen Stellplätzen im Zusammenhang mit (neu entstandenen) Wohnbebauungen. Dies hat ausweichend eine rege Parktätigkeit im öffentlichen Bereich (innerörtliche Gemeindestraßen, Plätze usw.) zur Folge, was wiederholt zu entsprechenden Problemen und Behinderungen im fließenden Verkehr führt. Teilweise wird dadurch auch die Erfüllung gemeindlicher Pflichtaufgaben, wie z.B. Reparaturarbeiten, Winterdienst usw., erschwert oder unmöglich gemacht. Nicht zuletzt stellt ein derartiges Parkverhalten auch ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Die bestehenden Regelungen (§4, Abs. 1 der gültigen „Satzung über die Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Wohngebäude“ vom 21.07.1994) werden von den Antragstellern als unzureichend betrachtet, um dieser Problematik in Zukunft wirkungsvoll begegnen zu können. Es muss sichergestellt werden, dass zwingend ausreichend PKW-Stellplätze auf eigenem Grundstück der Bauwerber zur Verfügung stehen. Dazu werden weitergehende Steuerungsinstrumente benötigt, über die viele Nachbargemeinden in Form einer konkreten, vorwiegend flächenabhängigen Stellplatz-Satzung bereits verfügen. Auch für die Gemeinde Königsdorf wird die Einführung einer solchen Satzung als der richtige Weg erachtet, um mit den bereits geschilderten, zukünftigen Herausforderungen adäquat umgehen zu können.“