Antrag der UBL: Berufung eines Energiebeauftragten

Antrag der UBL: Berufung eines Energiebeauftragten

26.01.2015


In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde der von der UBL eingebrachte Antrag zur Ernennung eines Energiebeauftragten der Gemeinde Königsdorf nach intensiver Diskussion vom Gemeinderat mit 8:7 Stimmen abgelehnt.
Die knappe Mehrheit der Räte sah trotz immer noch brandaktueller Energiewende-Thematik in unserem Land keinen akuten Bedarf für eine solche Position.


Wir finden: Schade – Andere Gemeinden im Landkreis sind hier schon deutlich weiter…


Original-Antragstext der UBL:

Die unterzeichnenden Gemeinderäte stellen hiermit den Antrag auf Berufung eines Energiebeauftragten bzw. einer Energiebeauftragten für die Gemeinde Königsdorf durch den Gemeinderat.
Der/die Energiebeauftragte soll an den Bauausschuß im Rahmen von dessen Zuständigkeit für Energie- und Umweltfragen berichten. Der/die Energiebeauftragte muss kein Mitglied des Gemeinderates/Bauausschußes sein. Es kann laut Geschäftsordnung ein fachkundiger und geeigneter Gemeindebürger zum Beauftragten ernannt werden.

Die Aufgaben des Energiebeauftragten können noch genauer diskutiert werden, sollen sich aber in jedem Fall auf folgende Bereiche erstrecken:

1. Bilanzierung der kommunalen Liegenschaften und Betriebsmittel (Photovoltaik, Straßenbeleuchtung, Mobilität/Fuhrpark, IT-Infrastruktur uvm.) im Sinne einer Erhebung des energiepolitischen Status quo der Gemeinde im Umfeld der (politisch gewollten) Energiewende und als Grundlage für zukünftige Optimierungen im Rahmen eines Energiekonzeptes.

2. Erarbeitung von konkreten, konzeptionellen Optimierungsvorschlägen im Sinne der Energiewende

3. Proaktive Einbindung der Gemeindebevölkerung durch z.B. Bildung von Arbeitsgruppen, aber auch als genereller Ansprechpartner

4. Regelmäßige Information der Bevölkerung über energierelevante Themen durch eine Kolumne im Gemeindeblatt, aber auch bei speziellen Informationsveranstaltungen

5. Regelmäßige Berichterstattung an den Bauausschuß (z.B. halbjährlich)

Begründung:

Die bundespolitische Entscheidung zum Ausstieg aus der Atomkraft hin zu einer Energiewende mit Fokussierung auf erneuerbare Energieformen stellt eine große gesellschaftliche Herausforderung dar. Diese Entwicklung kann und soll nicht ausschließlich auf bundespolitischer Ebene getragen werden. Auch auf kommunaler Ebene muss hier Engagement entwickelt werden. Um den Prozess der Energiewende in engem Kontakt mit der Bevölkerung weiterzuentwickeln, ist ein/e Energiebeauftragte/r als Mittelsmann zur Kommunalpolitik, als direkter Ansprechpartner für interessierte Bürger, aber auch als Koordinator und Konzeptentwickler für umzusetzende Maßnahmen im Rahmen einer dezentral organisierten Energiepolitik dringend notwendig.

Es bedarf hier einer definierten Position mit genau geregelten Aufgaben und Verantwortlichkeiten (siehe erster Teil des Antrags). Wünschenswert wäre eine engagierte Persönlichkeit mit idealerweise gewisser Fachkenntnis im Energiesektor und auch entsprechenden koordinativen, organisatorischen und kommunikativen Fähigkeiten. Angestrebt werden sollte eine langsame, stetige, aber auch konsequente Entwicklung der kommunalen Energiepolitik über Jahre hinweg mit Schwerpunkt auf dem Ausbau erneuerbarer Energieformen und dem langfristigen Ziel einer weitgehend autarken kommunalen Versorgung. Dies soll stets unter enger Einbindung der Bevölkerung in z.B. entsprechenden Arbeitsgruppen oder durch Informationsveranstaltungen gestaltet werden, um eventuelle Bedenken oder Probleme frühzeitig zu erkennen und konstruktiv zu lösen. Dieses Vorgehen kann nur durch die Schaffung der Position einer/s eigenständigen Energiebeauftragten der Gemeinde Königsdorf gewährleistet werden.

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